Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an Reinigungen aller Art.
Zuverlässigkeit, Gründlichkeit und Flexibilität haben für uns höchste Priorität.
Unterhaltsreinigung
Die Unterhaltsreinigung ist eine regelmäßige Reinigungsarbeit in Wohnanlagen oder
Unternehmen. Mit der Unterhaltsreinigung stellen Sie den Werterhalt, die Optik und Hygiene
sicher.
Grundreinigung
Die Grundreinigung wird in größeren Zeitabständen durchgeführt. Bei diesem Vorgang werden
haftende Verschmutzungen und abgenutzte Pflegefilme entfernt, die das Aussehen der
Oberfläche beeinträchtigt.
Bauphasenreinigung
Bei dieser Reinigung werden Steine,Holzteile,Schutt usw. entfernt. So können
Maler- und Lackierarbeiten oder das Verlegen von Böden und Fliesen sauber durchgeführt
werden.
Bauendreinigung
Die Bauendreinigung erfolgt nach der Fertigstellung von Bau oder Renovierungsarbeiten. Das
Objekt wird frei von Rückständen wie z.B. Mörtel, Gips, Kleber etc. und gereinigten Fenstern
übergeben.
Glasreinigung
Die Glasreinigung wird wie die Unterhaltsreinigung in regelmäßigen Intervallen durchgeführt.
Wir sorgen sowohl in Geschäfts- und Büroräumen als auch in Wohnobjekten für klare Sicht,
gerne auch mit Rahmenreinigung.
Terrassen und Gehwege
Die Terrassen und Wege werden von Unkraut und Verschmutzungen befreit und gereinigt.
Kontakt
Wir freuen uns über Ihren Kontakt. Ihre Anfrage wird umgehend
bearbeitet.
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen
mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur
Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
§ 2 Art, Umfang und Auftragsdauer der Leistung
1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der
Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe
gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten
erhalten hat.
2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw.
–Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall
mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
3. Die Auftragsdauer für Arbeiten in der Unterhaltsreinigung beträgt – soweit nichts
Abweichendes schriftlich vereinbart ist – ab Auftragsbeginn ein Jahr. Wird die Dienstleistung
nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert sich der Auftrag jeweils
um ein weiteres Jahr und danach wieder um ein weiteres Jahr usw. usw.. Die Kündigungsfrist nach
Ablauf der Erstlaufzeit beträgt jeweils drei Monate vor Beginn eines neuen
Auftragsjahres.
§ 3 Abnahme und Gewährleistung
1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als
auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich - spätestens
bei Ingebrauchnahme - schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des
Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
2. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch
abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den
Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als
abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als
nicht abgenommen.
3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel
beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden,
die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und
Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer
weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber
keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden
Flächen trifft.
4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer
Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem
Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.
5. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die
Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen
Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei
wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
§ 4 Aufmaß
1. Die der Abrechnung zugrundeliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und
Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.
2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als
anerkannt.
3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrundegelegten Maße unrichtig sind, gelten die
von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige
Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind
ausgeschlossen.
§ 5 Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes
geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen,
Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen
Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
§ 6 Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen
Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der
Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch
des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die
dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
§ 8 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar wenn nicht anders
vereinbart. Skontoabzüge werden nicht anerkannt wenn nicht anders vereinbart.
2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig wenn
nicht anders vereinbart.
3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils
gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden
bleibt vorbehalten.
§ 9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.
§ 10 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des
Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet
werden.
§ 11 Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An
Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der
ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
Impressum
Gesetzliche Anbieterkennung:
Büchner Gebäudereinigung
Melanie Büchner
Kalmüntener Straße 100
51467 Bergisch Gladbach
Deutschland
E-Mail: info@buechner-gebaeudereinigung.de
USt-IdNr. DE309897873
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